📈 Energieverbrauchsausweis · Wohngebäude · nach GModG

Der Verbrauchsausweis – einfach erklärt

Der Verbrauchsausweis zeigt, wie viel Energie in Ihrem Gebäude in den letzten drei Jahren tatsächlich für Heizung und Warmwasser verbraucht wurde. Grundlage sind Ihre Abrechnungen – Pläne brauchen wir dafür nicht.

Zum Antrag Verbrauchsausweis

So funktioniert der Verbrauchsausweis

Wir rechnen Ihren Verbrauch aus den Abrechnungen von mindestens 36 zusammenhängenden Monaten zusammen, bereinigen den Heizanteil um das Wetter am Standort und beziehen alles auf die Fläche. Heraus kommt der Energieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr und die Effizienzklasse.

Welche Abrechnungen brauchen wir?

Mehrere Heizarten im Haus

Heizen Sie zum Beispiel mit Gas und zusätzlich mit einem Kaminofen, einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage, wird jede Wärmequelle einzeln erfasst. Für jede Quelle brauchen wir Nachweise über denselben 36-Monats-Zeitraum:

Nachtstrom, Wärmepumpe und Strom ohne eigenen Zähler

Wird mit Strom geheizt (Wärmepumpe, Nachtspeicher, Heizstab), setzen wir den gesamten angegebenen Strom als Heizenergie an.

Warmwasser

Wird das Warmwasser über die Heizung bereitet, steckt sein Verbrauch schon in der Abrechnung. Ohne eigenen Messwert setzen wir bei Ein- und Zweifamilienhäusern einen festen Anteil an. Erzeugen Durchlauferhitzer oder Boiler das Warmwasser (dezentral), schlägt das GModG eine Pauschale auf.

Wetter und Leerstand

Ein kalter Winter erhöht den Verbrauch. Deshalb rechnen wir den Heizanteil mit amtlichen Klimafaktoren auf ein Durchschnittsjahr um. Stand das Gebäude oder ein Teil davon längere Zeit leer, gleichen wir das rechnerisch aus . Bei sehr großem Leerstand ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich.

Wann ist ein Verbrauchsausweis nicht erlaubt?

Brauchen wir Fotos?

Für den Verbrauchsausweis bitten wir um mindestens ein Foto der Hausansicht. Ein Foto der Heizung ist nicht vorgeschrieben. Es hilft uns aber, Heizungsart, Energieträger und Baujahr sicher zu bestimmen; wenn diese aus den Abrechnungen nicht eindeutig hervorgehen, fragen wir danach .

Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich laut Fachpresse einige Regeln zum Verbrauchsausweis. Wir richten uns immer nach dem jeweils geltenden GModG und sagen Ihnen vor dem Auftrag verbindlich, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist.