Der iSFP ist die standardisierte energetische Bestandsaufnahme Ihres Hauses – und kann Ihre Förderung deutlich erhöhen. Mit iSFPplus wird daraus eine wirtschaftliche Entscheidungsvorlage.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) zeigt Schritt für Schritt, wie Ihr Wohngebäude über einen längeren Zeitraum umfassend energetisch saniert werden kann. Er lohnt sich vor allem in zwei Fällen:
Die Erstellung des iSFP wird selbst gefördert: mit 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 Euro ab drei Wohneinheiten (BAFA).
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) gilt laut BAFA: Der Grundfördersatz beträgt 15 %. Ohne iSFP sind bei einem Einfamilienhaus höchstens 30.000 Euro förderfähig. Steht die Maßnahme in einem geförderten iSFP, verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 Euro, und es gibt einen Bonus von 5 % – allerdings nur auf den Betrag oberhalb von 30.000 Euro.
Förderfähig sind 30.000 Euro × 15 % = 4.500 Euro Zuschuss.
60.000 Euro × 15 % = 9.000 Euro, plus 5 % iSFP-Bonus auf 30.000 Euro = 1.500 Euro, zusammen 10.500 Euro Zuschuss.
Bei Maßnahmen bis 30.000 Euro im Jahr bringt der iSFP beim Einfamilienhaus keinen zusätzlichen Zuschuss. Investitionskosten aus mehreren Anträgen werden nicht zusammengerechnet. Bei mehreren Wohneinheiten gelten höhere Grenzen. Stand: BEG EM, gültig seit 21.07.2026. [prüfen: Höchstgrenze je Kalenderjahr]
Den iSFP-Bonus gibt es nur für Maßnahmen, die in einem im Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP enthalten sind. Eine neue geförderte Beratung für dasselbe Gebäude ist frühestens nach vier Jahren möglich (bei Eigentümerwechsel ohne Wartezeit). Für die Umsetzung gilt eine Frist ab Erstellung des iSFP [prüfen: bisher 15 Jahre lt. BEG EM]. Deshalb sollten in Ihren iSFP alle sinnvollen Maßnahmen aufgenommen werden – nicht nur die, die Sie in diesem Jahr planen.
Der iSFP ist ein hervorragender Einstieg. Als detaillierte Grundlage für die Frage, welche Maßnahme sich wirtschaftlich zuerst lohnt, ist er weniger geeignet:
Mit iSFPplus erhalten Sie den geförderten iSFP und zusätzlich eine detaillierte wirtschaftliche Entscheidungsvorlage. Wir rechnen die Einsparungen jeder Maßnahme mit der Heizung, die Sie künftig tatsächlich betreiben – zum Beispiel der geplanten Wärmepumpe – und vergleichen Euro mit Euro. So sehen Sie, welche Maßnahme Sie zuerst umsetzen sollten, wie groß die Wärmepumpe wirklich sein muss und wie Sie die Förderung optimal nutzen.
1.800 Euro inkl. MwSt.
Individueller Sanierungsfahrplan nach den Vorgaben des BAFA mit Vor-Ort-Aufnahme, Energiebilanz, Sanierungsschritten und Erläuterung der Ergebnisse.
2.750 Euro inkl. MwSt.
iSFP Standard plus detaillierte wirtschaftliche Entscheidungsvorlage: Einsparungen mit der künftigen Heizung gerechnet, Reihenfolge der Maßnahmen und Dimensionierung der Wärmepumpe.
Zusätzlich können Sie beim BAFA einen Zuschuss zur Energieberatung beantragen: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden (oder der Vertrag wird von der Förderzusage abhängig gemacht). Sie bezahlen das Honorar zunächst vollständig, der Zuschuss wird anschließend direkt an Sie ausgezahlt. Gefördert wird die Beratungsleistung des iSFP; ob die zusätzliche Entscheidungsvorlage im iSFPplus förderfähig ist, klären wir im Einzelfall. Quelle: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude ↗
Wir beraten Sie, welches Paket zu Ihrem Vorhaben passt.
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