ENTWURF – anwaltlich prüfen. Stand: 19.10.2026, Version V20261019.3. Dieser Text ist ein Entwurf und noch nicht freigegeben. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der
Chemperion GmbH, Hamburger Str. 1-3, 65760 Eschborn,
vertreten durch den Geschäftsführer Oscar Jager,
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 102401,
Telefon +49 6196 2021114, E-Mail info@chemperion.com
(nachfolgend „Chemperion“ oder „wir“) und ihren Kunden über unsere Leistungen im Bereich Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden, insbesondere Energieberatung, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieaudits, energetische Fachplanung und Baubegleitung, Fördermittelberatung und Förderunterlagen sowie Energieausweise.
(2) Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Besondere Regelungen für geförderte Beratungen enthält § 11, für Energieausweise § 14. Sie gehen den allgemeinen Regelungen vor, soweit sie davon abweichen.
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im individuellen Angebot beschriebene Leistung. Jede Leistung wird persönlich und individuell für das Gebäude bzw. Vorhaben des Kunden erarbeitet.
(2) Leistungen mit einem geschuldeten Ergebnis (z. B. Energieausweis, iSFP, Energieauditbericht, Berechnungen, Förderbestätigungen) sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB). Beratung und Begleitung ohne geschuldetes Ergebnis werden im Angebot als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB) bezeichnet.
(3) Chemperion führt keine Bau- oder Sanierungsarbeiten aus. Wir beraten unabhängig und herstellerneutral.
(4) Eine Zusage über die Bewilligung von Fördermitteln durch BAFA, KfW oder andere Stellen geben wir nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Fördervoraussetzungen und Fristen richten sich nach den jeweils geltenden Richtlinien. Die Antragstellung im Förderportal ist Sache des Kunden, sofern wir nicht ausdrücklich mit ihr beauftragt sind; Einzelheiten regelt § 11.
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit einer Anfrage oder dem Absenden eines Online-Antrags fordert der Kunde ein Angebot an. Ein Anspruch auf ein Angebot besteht nicht; wir können Anfragen vor Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(2) Auf Grundlage der Anfrage erstellen wir ein persönliches Angebot. Der Kunde erhält es per E-Mail, und zwar als E-Mail-Text mit den wesentlichen Inhalten und zusätzlich mit einem persönlichen Link zur Auftragsseite. Die Auftragsseite ist eine Webseite mit dem vollständigen Angebot, die der Kunde ausdrucken oder als PDF speichern kann. Auf der Auftragsseite werden vor der Annahme insbesondere die Leistung, das Objekt, der Gesamtpreis (gegenüber Unternehmern mit Netto-, Umsatzsteuer- und Bruttobetrag) und die Gültigkeitsdauer angezeigt. Diese AGB sowie – bei Verbrauchern – die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind dort abrufbar und speicherbar.
(3) Das Angebot ist für uns bis zum Ablauf der darin genannten Frist verbindlich, sofern nicht anders angegeben 14 Tage ab Versand der E-Mail. Danach ist der Link nicht mehr gültig; auf Wunsch erstellen wir ein neues Angebot. Stimmen die angezeigten Angaben nicht, kann der Kunde vor der Annahme um Korrektur bitten; er erhält dann ein geändertes Angebot mit neuem Link.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot über den persönlichen Link annimmt. Dazu bestätigt er die Kenntnisnahme dieser AGB und – als Verbraucher – der Widerrufsbelehrung und klickt auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig beauftragen“ (§ 312j Abs. 3 BGB). Bei Online-Aufträgen über den Fragebogen gilt der Rücktrittsvorbehalt nach § 3a.
(5) Wir protokollieren die Annahme mit Datum, Uhrzeit, angenommener Angebotsversion und den gesetzten Bestätigungen. Der Kunde erhält unverzüglich eine Bestätigung des Vertragsschlusses mit dem Vertragsinhalt, diesen AGB, – bei Verbrauchern – der Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular sowie einer etwa abgegebenen Erklärung nach § 13 Abs. 2 per E-Mail (dauerhafter Datenträger, § 312f BGB).
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert und ist dem Kunden mit der Bestätigung nach Abs. 5 zugänglich.
(1) Bei Aufträgen, die der Kunde über unseren Online-Fragebogen und die Auftragsseite erteilt, prüfen wir nach Eingang der Beauftragung die Angaben und Unterlagen. Wir können innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Beauftragung durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) vom Vertrag zurücktreten, wenn sich bei dieser Prüfung ergibt, dass
a) der beauftragte Energieausweistyp für das Gebäude nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht zulässig ist, insbesondere weil ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben ist (§ 80 Abs. 1 bis 3 GModG) oder die für einen Energieverbrauchsausweis erforderlichen Verbrauchsdaten nicht ausreichen (§ 82 Abs. 4 GModG);
b) die Angaben oder Unterlagen des Kunden unvollständig, widersprüchlich oder nicht plausibel sind und der Energieausweis deshalb nicht ordnungsgemäß zum vereinbarten Preis erstellt werden kann; oder
c) das Gebäude nicht dem Standardfall entspricht, der dem Angebot zugrunde liegt – etwa weil es mehr Wohneinheiten hat als angegeben, ein Nichtwohngebäude ist, gemischt genutzt wird oder besonders komplex ist – und der vereinbarte Festpreis deshalb nicht anwendbar ist.
Werktage im Sinne dieses Absatzes sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen. In der Rücktrittserklärung nennen wir den Grund.
(2) Vorbehaltlich Absatz 3 entstehen dem Kunden durch einen Rücktritt nach Absatz 1 keine Kosten. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir unverzüglich. In diesen Fällen bieten wir dem Kunden nach Möglichkeit ein angepasstes Angebot an; ob er es annimmt, entscheidet er frei.
(3) Beruht der Rücktritt darauf, dass der Kunde schuldhaft unrichtige Angaben gemacht hat, bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns nachweislich entstandenen Aufwendungen vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind. Eine Pauschale berechnen wir nicht.
(4) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 13) sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Dieser § 3a gilt nur für einen Rücktritt durch uns innerhalb der Frist nach Absatz 1 aus den dort genannten Gründen; ein solcher Rücktritt ist für den Kunden kostenfrei, außer im Fall des Absatzes 3. Für die Kündigung und jede sonstige Beendigung des Vertrags gilt § 12.
(1) Der Kunde stellt uns alle für die Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung, insbesondere – je nach Leistung – ausgefüllte Fragebögen, lesbare Pläne (Fotos der Pläne genügen), Baubeschreibungen, Verbrauchsabrechnungen, Angebote und Rechnungen von Fachbetrieben sowie Fotos des Gebäudes. Der Kunde versichert, dass er Eigentümer des Gebäudes oder vom Eigentümer zur Beauftragung berechtigt ist und die Unterlagen verwenden und an uns übermitteln darf.
(1a) Erteilt der Kunde den Auftrag für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder in deren Namen (z. B. als Verwalter oder Beirat), versichert er, dass eine wirksame Vollmacht bzw. ein entsprechender Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegt. Auf Anforderung weist er dies in Textform nach.
(2) Fotos des Gebäudes sollen das Gebäude möglichst von allen vier Seiten (Himmelsrichtungen) zeigen, insbesondere wenn die Pläne unvollständig sind. Liegen gute, vollständige Pläne vor, genügt in der Regel ein Foto der Vorderseite. Bei angebauten Gebäuden genügen Fotos der sichtbaren Seiten.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Wir prüfen die Angaben auf Plausibilität und dürfen sie unserer Arbeit zugrunde legen, sofern kein begründeter Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit besteht. Zu einer Überprüfung vor Ort sind wir nur verpflichtet, wenn ein Vor-Ort-Termin vereinbart ist. Unsere Verantwortung für die fachlich richtige Verarbeitung der Angaben bleibt unberührt.
(4) Beruhen Fehler unserer Ergebnisse auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des Kunden, die wir bei der Plausibilitätsprüfung nicht erkennen mussten, haften wir dafür nicht; § 10 bleibt unberührt. Eine Überarbeitung aufgrund nachträglich berichtigter Kundenangaben ist eine gesonderte Leistung; die Kosten nennen wir vorher.
(5) Ergeben sich Rückfragen, fordern wir den Kunden in Textform zur Ergänzung auf. Für die Dauer offener Rückfragen verlängern sich Bearbeitungsfristen entsprechend. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung mit angemessener Frist und Hinweis auf die Folgen nicht, können wir ihm zur Nachholung eine angemessene Frist mit der Erklärung setzen, dass wir den Vertrag kündigen, wenn die Mitwirkung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt. Läuft die Frist ungenutzt ab, gilt der Vertrag als aufgehoben (§ 643 BGB); wir berechnen dann die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 645 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ansprüche nach § 642 BGB bleiben unberührt.
(6) Termine vor Ort stimmen wir mit dem Kunden ab. Der Kunde ermöglicht den Zugang zu den erforderlichen Gebäudeteilen (z. B. Heizungsraum, Dachboden, Keller).
(1) Wir erbringen unsere Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und den zum Zeitpunkt der Leistung geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in der jeweils geltenden Fassung und den einschlägigen Förderrichtlinien.
(2) Wir dürfen qualifizierte Mitarbeiter und, nach Information des Kunden, geeignete Subunternehmer einsetzen; diese verpflichten wir zur Vertraulichkeit. Leistungen, die eine Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste oder eine Ausstellungsberechtigung erfordern, werden von entsprechend berechtigten Personen verantwortet.
(3) Angaben zu Einsparpotenzialen, Kosten und Wirtschaftlichkeit beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Daten, Annahmen und Förderbedingungen. Sie sind Prognosen und keine Garantie. Für spätere Änderungen von Gesetzen, Förderbedingungen oder Energiepreisen sowie für bauliche Veränderungen durch den Kunden nach Leistungserbringung sind wir nicht verantwortlich. Der berechnete Energiebedarf (insbesondere nach DIN V 18599) ist ein normierter Rechenwert unter standardisierten Randbedingungen (z. B. Klima, Nutzerverhalten, Raumtemperaturen) und keine Prognose des tatsächlichen Verbrauchs; der tatsächliche Verbrauch kann davon erheblich abweichen.
(4) Mit der Auftragsvergabe beginnen wir unmittelbar mit der Arbeit, sofern der Kunde als Verbraucher den sofortigen Beginn verlangt (§ 13 Abs. 2). Andernfalls beginnen wir nach Ablauf der Widerrufsfrist. Gegenüber Unternehmern beginnen wir unmittelbar mit der Auftragsvergabe.
(5) Genannte Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform zugesagt ist. Sie beginnen erst, wenn alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen.
(1) Es gelten die Preise des individuellen Angebots. Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
(2) Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (z. B. eine zusätzliche Aufnahme vor Ort), erbringen wir nur nach vorheriger Vereinbarung; die Kosten nennen wir vorab.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungs- bzw. Auftragsnummer. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch per E-Mail. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Werkleistungen gegenüber Verbrauchern wird die Vergütung abweichend davon erst mit der Abnahme bzw. Freigabe nach § 8 fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Rechnung; beim Energieausweis gilt § 14 Abs. 4 und 6. Bei länger laufenden Leistungen können wir Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen verlangen (§ 632a BGB).
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB), gegenüber Unternehmern einschließlich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Gesetzliche Rechte, insbesondere aus einem Widerruf, bleiben unberührt.
(1) An unseren Ergebnissen (z. B. Berichten, iSFP, Energieausweisen) erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen, beim Energieausweis insbesondere für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke (Vorlage und Übergabe bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Angaben in Immobilienanzeigen, Aushang). Die Weitergabe an Käufer, Mieter, Banken, Fördermittelgeber, Behörden sowie an vom Kunden beauftragte Fachbetriebe, Architekten, Planer und Energieberater zur Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen ist erlaubt.
(2) Berechnungen, Arbeitsunterlagen und Software-Dateien verbleiben bei uns, soweit nicht anders vereinbart. Eine Veränderung der Ergebnisse oder ihre gewerbliche Verwertung über den vertraglichen Zweck hinaus bedarf unserer Zustimmung.
(3) Vom Kunden übermittelte Fotos und Unterlagen nutzen wir nur zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
(1) Werkleistungen sind abzunehmen, sobald sie vertragsgemäß fertiggestellt sind. Senden wir dem Kunden ein Ergebnis zur Prüfung als Entwurf (insbesondere beim Energieausweis, § 14 Abs. 4), gilt die Freigabe des Entwurfs als Abnahme der Leistung. Der Kunde darf Abnahme bzw. Freigabe nur wegen eines Mangels verweigern; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung (§ 640 Abs. 1 BGB). Mängel teilt er uns in Textform mit; wir beheben sie und legen das Ergebnis erneut zur Freigabe vor.
(2) Nach Fertigstellung bzw. Übermittlung des Entwurfs können wir dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme bzw. Freigabe setzen. Die Abnahme bzw. Freigabe gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Folge nur ein, wenn wir zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).
(3) Gegenüber Unternehmern bleiben die Rechnungsstellung und Fälligkeit nach § 6 Abs. 3 Satz 3 unabhängig von der Abnahme bzw. Freigabe unberührt.
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Liegt ein Mangel vor, beheben wir ihn im Rahmen der Nacherfüllung kostenfrei; beim Energieausweis einschließlich einer erforderlichen Neuausstellung unter neuer Registriernummer.
(2) Für Unternehmer gilt: Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung des Ergebnisses in Textform anzuzeigen. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), nicht in den Fällen des § 10 Abs. 1 und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung in den Fällen des Absatzes 2 auf höchstens 25.000 € je Schadensfall begrenzt; für Leistungen mit höherem Risiko (z. B. Baubegleitung, Fachplanung, Förderbestätigungen für größere Vorhaben) gilt die im Angebot genannte Höchstsumme. [Oscar prüfen: Deckung der Berufshaftpflicht]
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Ist der Kunde Unternehmer und macht er schuldhaft unrichtige oder unvollständige Angaben, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, es sei denn, wir hätten die Unrichtigkeit bei der Plausibilitätsprüfung erkennen müssen.
(1) Wird eine Leistung ganz oder teilweise durch öffentliche Mittel gefördert (z. B. Bundesförderung für Energieberatung, BEG, KfW), ist unser Honorar unabhängig davon fällig, ob und in welcher Höhe der Zuschuss bewilligt oder ausgezahlt wird, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Wer den Förderantrag und den Verwendungsnachweis stellt, ergibt sich aus dem Angebot und den jeweiligen Förderrichtlinien. Sind wir damit beauftragt, stellen wir Antrag und Nachweis auf Grundlage der Angaben und Unterlagen des Kunden; im Übrigen ist die Antragstellung Sache des Kunden.
(3) Der Kunde beachtet die in Förderrichtlinien, Zuwendungsbescheiden und Förderportalen genannten Fristen und Pflichten (z. B. Umsetzungs- und Nachweisfristen, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten) und informiert uns rechtzeitig über alle für die Förderung erheblichen Umstände.
(4) Der Kunde schließt vor der Antragstellung keine Liefer- oder Leistungsverträge über die geförderten Maßnahmen ab, es sei denn, sie enthalten eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage oder die Förderrichtlinie lässt dies zu. Ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung kann zum Verlust der Förderung führen.
(5) Wird ein Zuschuss versagt, gekürzt oder zurückgefordert, weil der Kunde Mitwirkungspflichten, Fristen oder Förderbedingungen nicht eingehalten hat, haften wir dafür nicht. § 10 Abs. 1 und 2 bleibt für eigene Pflichtverletzungen unberührt.
Energieberatung ist eine persönliche Leistung und beruht auf guter Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen. Für die Beendigung des Vertrags gilt Folgendes:
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§§ 626, 648a BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zur Fertigstellung der Leistung nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch uns liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde eine erforderliche Mitwirkung (§ 4), insbesondere die Bereitstellung von Unterlagen, Angaben, Fotos oder den Zugang zum Objekt, trotz Aufforderung in Textform nicht erbringt; in diesem Fall setzen wir ihm eine angemessene Frist mit der Erklärung, dass wir den Vertrag kündigen, wenn die Mitwirkung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt; läuft die Frist ungenutzt ab, gilt der Vertrag als aufgehoben (§ 643 BGB), ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf;
b) der Kunde von uns verlangt, unrichtige oder geschönte Angaben in Energieausweise, Förderanträge, Bestätigungen oder sonstige Nachweise aufzunehmen, oder sonst verlangt, gegen gesetzliche Vorgaben oder Förderbedingungen zu verstoßen;
c) sich Angaben des Kunden zum Objekt als wesentlich unrichtig oder unvollständig erweisen und eine Anpassung des Vertrags an die tatsächlichen Verhältnisse nicht zustande kommt;
d) die vereinbarte Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht erbracht werden kann, etwa weil ein Energieausweis oder eine Förderbestätigung für das Objekt rechtlich oder tatsächlich nicht ausgestellt werden kann;
e) der Kunde mit einer fälligen Abschlags- oder Teilzahlung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung in Textform in Verzug bleibt;
f) der Kunde, seine Vertreter oder Beauftragten unsere Mitarbeiter beleidigen, bedrohen oder in sonstiger Weise schwerwiegend in ihrer Würde oder Sicherheit verletzen;
g) nach Vertragsschluss Umstände eintreten oder bekannt werden, aufgrund derer wir die nach den Förderrichtlinien (insbesondere von BAFA und KfW) erforderliche Unabhängigkeit gegenüber dem Kunden oder dem Vorhaben nicht mehr gewährleisten können.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Buchstaben a, c, e und g geben wir dem Kunden vor der Kündigung, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe. Ein Recht, den Vertrag ohne Grund zu kündigen, steht uns nicht zu.
(4) Bei Verträgen über Dienste höherer Art, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen werden (insbesondere reine Beratungsverträge), können beide Parteien nach § 627 BGB jederzeit kündigen. Wir kündigen nicht zur Unzeit, sondern so, dass sich der Kunde die Leistungen anderweitig beschaffen kann, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (§ 627 Abs. 2 BGB).
(5) Das Recht des Kunden, einen Werkvertrag bis zur Vollendung jederzeit zu kündigen (§ 648 BGB), sowie die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Bei Architekten- und Ingenieurverträgen (z. B. Baubegleitung) gilt zusätzlich § 650r BGB.
(6) Im Fall einer Kündigung durch uns übergeben wir dem Kunden die bis dahin erzielten Ergebnisse. Wir berechnen nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen; bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir. Beruht die Kündigung auf einem vom Kunden zu vertretenden Grund, bleiben unsere gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens unberührt; ebenso bleiben Ansprüche des Kunden unberührt, wenn wir den Kündigungsgrund zu vertreten haben.
(7) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(8) Für einen Rücktritt durch uns innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang einer Online-Beauftragung aus den in § 3a Abs. 1 genannten Gründen gilt ausschließlich § 3a; Absatz 2 Buchstaben c und d sowie Absatz 6 sind darauf nicht anzuwenden. Nach Ablauf dieser Frist oder aus anderen Gründen gelten die Absätze 1 bis 7.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach §§ 312g, 355 BGB zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die auf der Auftragsseite bereitgestellt, mit der Vertragsbestätigung übermittelt wird und unter /widerruf/ abrufbar ist. Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Unsere Leistungen werden individuell und persönlich für den Kunden erarbeitet. Damit wir sofort beginnen können, bitten wir Verbraucher bei der Beauftragung um eine gesonderte, freiwillige Erklärung (eigenes, nicht vorausgewähltes Kästchen, getrennt von der Zustimmung zu den AGB; die Erklärung ist freiwillig, der Auftrag ist auch ohne sie möglich): „Ich verlange ausdrücklich und stimme zu, dass die Chemperion GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zahle und dass ich mein Widerrufsrecht verliere, wenn die Chemperion GmbH die Leistung vollständig erbracht hat.“
(3) Gibt der Verbraucher diese Erklärung ab, gilt: Das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Verbraucher vorher, schuldet er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang (§ 357a Abs. 2 BGB). Widerruft er, bevor wir begonnen haben, ist der Widerruf für ihn kostenfrei. Gibt er die Erklärung nicht ab, beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist; ein Wertersatz entfällt dann.
(4) Die Leistung ist vollständig erbracht, wenn das vertraglich geschuldete Ergebnis vollständig an den Kunden übermittelt ist, beim Energieausweis mit der Übermittlung des finalen, registrierten Ausweises (§ 14 Abs. 6). Die Zusendung eines Entwurfs ist noch keine vollständige Erbringung.
(5) Energieausweise, iSFP, Berichte und Berechnungen werden individuell für das Gebäude des Kunden erarbeitet. Ein pauschaler Ausschluss des Widerrufsrechts ist damit nicht verbunden. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den sofortigen Beginn, schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Arbeit (§ 357a Abs. 2 BGB), und das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Übermittlung des Ergebnisses (§ 356 Abs. 4 BGB).
(6) Verbraucher können den Widerruf auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ erklären, die während der Widerrufsfrist auf der Auftragsseite und unter /widerruf/ bereitsteht (§ 356a BGB). Nach dem Klick auf „Widerruf bestätigen“ erhält der Verbraucher unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Inhalt seiner Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
(1) Welche Art von Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für das Gebäude zulässig ist, richtet sich nach dem GModG in der jeweils geltenden Fassung. Wir weisen den Kunden vor Vertragsschluss darauf hin, falls die gewünschte Ausweisart nach seinen Angaben nicht zulässig ist. Stellt sich erst nach Vertragsschluss heraus, dass ein Energieausweis nicht ausgestellt werden kann und ein Wechsel auf eine zulässige Ausweisart nicht möglich oder vom Kunden nicht gewünscht ist, erstatten wir bereits gezahlte Beträge vollständig. Beruht dies auf schuldhaft unrichtigen Angaben oder fehlender Mitwirkung des Kunden, können wir – auch nach Ablauf der Frist nach § 3a Abs. 1 – die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen bzw. den Ersatz der uns nachweislich entstandenen Aufwendungen verlangen; für die Abrechnung gilt § 12 Abs. 6 entsprechend. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind. Eine Pauschale berechnen wir nicht; darüber hinaus gezahlte Beträge erstatten wir. Für einen Rücktritt nach § 3a gilt ausschließlich § 3a.
(2) Zur Erstellung benötigen wir in der Regel den ausgefüllten Fragebogen, lesbare Pläne, Fotos nach § 4 Abs. 2, soweit vorhanden die Baubeschreibung (insbesondere zu Wänden und Dach) und beim Verbrauchsausweis die erforderlichen Verbrauchsabrechnungen. Fehlen Angaben, nehmen wir Kontakt mit dem Kunden auf; gegebenenfalls benötigen wir weitere Fotos, Angaben oder einfache Maße.
(3) Eine Aufnahme vor Ort ist eine freiwillige Zusatzleistung nach § 6 Abs. 2.
(4) Nach Eingang der Unterlagen erstellen wir den Energieausweis und senden dem Kunden einen als „Entwurf“ gekennzeichneten Ausweis zusammen mit der Rechnung. Der Kunde prüft den Entwurf und teilt uns Fehler in den Gebäudedaten mit; Anpassungen sind auch nach Rechnungsstellung möglich. Die Freigabe erfolgt in Textform und gilt als Abnahme; sie darf nur wegen eines Mangels verweigert werden, unwesentliche Mängel genügen nicht. Erklärt der Kunde die Freigabe nicht, gilt § 8 Abs. 2: Nennt er innerhalb von 14 Tagen nach unserer Fristsetzung keinen Mangel, gilt der Entwurf als freigegeben; gegenüber Verbrauchern nur, wenn wir mit der Fristsetzung in Textform auf diese Folge hingewiesen haben. Gegenüber Verbrauchern wird die Rechnung erst mit der (erklärten oder fingierten) Freigabe fällig; gegenüber Unternehmern gilt § 6 Abs. 3 Satz 3.
(5) Der Entwurf ist kein gültiger Energieausweis und darf nicht für Immobilienanzeigen oder gegenüber Käufern, Mietern oder Behörden verwendet werden.
(6) Nach (erklärter oder fingierter) Freigabe und vollständigem Zahlungseingang beantragen wir die Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), stellen den Energieausweis aus und übermitteln ihn dem Kunden als PDF per E-Mail. Bis zum vollständigen Zahlungseingang können wir Registrierung und Übermittlung zurückbehalten.
(7) Für die Registrierung übermitteln wir die gesetzlich vorgeschriebenen Daten an das DIBt. Energieausweise unterliegen behördlichen Stichprobenkontrollen. Wir bewahren die Berechnungsgrundlagen nach den gesetzlichen Vorgaben auf. Der Kunde stellt uns oder der zuständigen Stelle auf Anforderung die für eine Kontrolle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
(8) Ein Mangel des ausgestellten Energieausweises wird nach § 9 Abs. 1 kostenfrei berichtigt. Beruht der Mangel auf unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben, gilt § 4 Abs. 4.
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), etwa der Registrierung von Energieausweisen beim DIBt. Bei geförderten Leistungen übermitteln wir die für Antrag, Bewilligung, Verwendungsnachweis und Kontrolle erforderlichen Daten an die zuständigen Förderstellen (insbesondere BAFA und KfW) und von diesen beauftragte Prüfstellen, soweit dies für die Förderung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO). Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung unter /datenschutz/.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse richtig und erreichbar ist. Vertragsbezogene Mitteilungen, Rechnungen und Ergebnisse übermitteln wir in der Regel per E-Mail.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Frankfurt am Main. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Hinweis: Der Energie BOTschafter ist ein KI-Assistent. KI kann Fehler machen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Antworten übernehmen wir keine Gewähr. Die Antworten ersetzen keine verbindliche Energieberatung. Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an Google Gemini übermittelt – bitte geben Sie keine sensiblen persönlichen Daten ein. Verbindliche Auskunft: info@chemperion.com oder +49 6196 2021114. Datenschutz
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