Energiebedarfsausweis für Wohngebäude, online beauftragt und von unserem Ingenieurteam geprüft. Mit festem Ansprechpartner statt Callcenter. Einen Verbrauchsausweis erstellen wir ebenfalls – mehr dazu unten.
Bedarfsausweis beantragenHäufige FragenDie Energieklasse steht schon in der Immobilienanzeige und prägt damit den ersten Eindruck von Ihrem Haus oder Objekt. Eine gute Energieklasse kann günstigere Finanzierungskonditionen ermöglichen und erweitert so den finanziellen Spielraum der Käufer. Eine schlechte Energieklasse lässt Interessenten dagegen schnell an hohe Sanierungskosten denken.
Ein Energieausweis ist schnell bestellt. Weil er aber den Wert Ihrer Immobilie mitbestimmt, sollte er sorgfältig erstellt werden. Wir arbeiten effizient und mit der nötigen Sorgfalt. So bekommen Sie von uns einen fundierten, plausiblen und belastbaren Energieausweis.
Welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, regelt das GModG. Wir prüfen das vor der Bestellung für Sie. Mehr zum Unterschied →
Basiert auf dem tatsächlich erfassten Energieverbrauch (bisher drei Jahre).
Berechnet den Energiebedarf aus Bausubstanz und Anlagentechnik.
Der Bedarfsausweis ist immer zulässig. Der Verbrauchsausweis ist manchmal nicht erlaubt, weil ein Bedarfsausweis Pflicht ist:
Für neu errichtete Gebäude ist immer ein Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Abs. 1 GModG). Dasselbe gilt, wenn bei einer Sanierung das gesamte Gebäude neu berechnet wird (§ 80 Abs. 2 GModG).
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht – es sei denn, das Gebäude hat schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht oder wurde später mindestens darauf modernisiert (§ 80 Abs. 3 GModG).
Ein Verbrauchsausweis braucht Abrechnungen über mindestens 36 zusammenhängende Monate; die jüngste darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Fehlen diese Daten, kommt nur ein Bedarfsausweis in Frage (§ 82 Abs. 4 GModG).
Bis zum 31.12.2026 sind für Nichtwohngebäude Bedarfs- und Verbrauchsausweise möglich, sofern keiner der oben genannten Pflichtfälle vorliegt.
Liegt keiner dieser Fälle vor, haben Sie die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Vor Auftragsbeginn sagen wir Ihnen verbindlich, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist.
Wer ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, braucht einen gültigen Energieausweis (§ 80 Abs. 3 GModG). Diese Pflichten gelten:
Wohngebäude:
Nichtwohngebäude:
Ab 2027 soll zusätzlich das Ausstellungsdatum in die Anzeige. [prüfen]
Sprechen Sie uns an, bevor Ihre Immobilie auf den Markt geht. Dann liegt der Ausweis zur ersten Anzeige und Besichtigung vor. Ist für Ihr Gebäude sowohl ein Bedarfs- als auch ein Verbrauchsausweis zulässig, vergleichen wir auf Wunsch beide und empfehlen Ihnen die beste Vorgehensweise. Die Effizienzklasse steht in jeder Anzeige und beeinflusst, wie Käufer und Mieter Ihr Gebäude bewerten.
Meist reichen Ihre vorhandenen Unterlagen und der ausgefüllte Fragebogen. Das brauchen wir von Ihnen:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten – einigermaßen lesbar genügt, Fotos der Pläne reichen.
Am besten von allen vier Seiten, soweit möglich – vor allem, wenn die Pläne unvollständig sind. Bei guten Plänen reicht ein Foto von vorne. Bei angebauten Gebäuden nur die sichtbaren Seiten.
Falls vorhanden: die Seiten der alten Baubeschreibung, auf denen Wände und Dach beschrieben sind.
Einige entscheidende Daten, z. B. Baujahr, Heizung und Modernisierungen.
Fehlt etwas, melden wir uns und besprechen mit Ihnen die fehlenden Informationen. Manchmal brauchen wir noch einige Fotos, ergänzende Angaben oder ein bis zwei einfache Maße, zum Beispiel Breite und Höhe des Erdgeschosses. Daraus und aus den Fotos berechnen wir die übrigen Daten.
In seltenen Fällen, etwa bei größeren Objekten oder komplexer Geometrie, ist eine detailliertere Aufnahme vor Ort sinnvoll. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung; die Kosten nennen wir Ihnen immer vorab. Gerade bei hochwertigen Immobilien kann sich das lohnen, weil der Energieausweis den Marktwert beeinflusst.
Fragen? Sprechen Sie uns an – telefonisch unter +49 6196 2021114, per E-Mail oder per WhatsApp unter +49 177 8377333.
In fünf Schritten zum Energieausweis – in rund 80 % der Fälle ohne Vor-Ort-Termin.
Fragebogen ausfüllen, Pläne und Fotos hochladen.
Sie erhalten die Auftragsbestätigung zur Online-Unterschrift.
Wir erstellen den Ausweis und senden Ihnen den Entwurf mit der Rechnung.
Sie prüfen den Entwurf; Anpassungen sind weiter möglich.
Sie erhalten den finalen, registrierten Energieausweis.
185 €*
Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten. Auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre.
365 €*
Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten. Berechnet aus Bauweise und Anlagentechnik. Optional: Geben Sie den Verbrauch der letzten 3 Jahre an (oder schätzen Sie ihn), dann schätzen wir das Ergebnis eines Verbrauchsausweises mit. Ist dieser attraktiver, erstellen wir ihn später für 120 €* zusätzlich.
425 €*
Bedarfs- und Verbrauchsausweis für Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten.
Individuelles Angebot
Innerhalb eines Werktags nach Eingang Ihres Antrags.
*inkl. MwSt.
Fragen vorab? Telefon +49 6196 2021114 oder WhatsApp +49 177 8377333.
Persönlich betreut – deutschlandweit.
*inkl. MwSt.
Fragen? WhatsApp: +49 177 8377333
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing sowie bei Neubau. Grundlage ist das GModG.
In der Regel zehn Jahre ab Ausstellung.
Je nach Ausweisart Verbrauchsabrechnungen oder Angaben zu Baujahr, Fläche, Dämmung und Heizung. Ihr Ansprechpartner sagt Ihnen genau, was nötig ist.
Ja, Energieausweise erstellen wir für Gebäude in ganz Deutschland. Unser Büro ist in Eschborn; im Main-Taunus-Kreis sind wir auch persönlich vor Ort.
In rund 80 % der Fälle nicht: Vorhandene Unterlagen und der ausgefüllte Fragebogen reichen. Fehlt etwas, klären wir das mit Ihnen, oft genügen ein paar Fotos oder ein bis zwei Maße. Bei größeren oder komplexen Gebäuden bieten wir eine Aufnahme vor Ort als freiwillige Zusatzleistung an; die Kosten nennen wir vorab.
Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem Entwurf Ihres Energieausweises. Sie prüfen den Entwurf und teilen uns Fehler in den Gebäudedaten mit; Ihre Freigabe erfolgt per E-Mail. Als Verbraucher zahlen Sie erst nach der Freigabe: Die Rechnung wird mit der Freigabe fällig, auch wenn Sie innerhalb der von uns gesetzten Frist von 14 Tagen keinen Mangel nennen und wir Sie auf diese Folge hingewiesen haben (§ 14 Abs. 4 AGB). Nach Freigabe und Zahlungseingang stellen wir den gültigen Ausweis aus und senden ihn Ihnen per E-Mail zu. Notwendige Änderungen nehmen wir auch danach noch vor.
Der Energie BOTschafter ist unser KI-Assistent unten rechts auf der Seite. Er beantwortet allgemeine Fragen rund um Energieausweise, Preise, Ablauf und das GModG – auf Grundlage der Informationen auf dieser Website. Er ist ausdrücklich als KI gekennzeichnet. Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an Google Gemini übermittelt; bitte geben Sie keine sensiblen oder personenbezogenen Daten ein. Wir speichern die Chats nicht. Die Antworten werden automatisch erzeugt, sind keine Rechtsberatung und nicht verbindlich – verbindlich ist Ihr persönliches Angebot. Bei individuellen Anliegen erreichen Sie uns unter +49 6196 2021114 oder info@chemperion.com.
Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten (inkl. MwSt.): Energieverbrauchsausweis 185 Euro, Energiebedarfsausweis 365 Euro, Doppelpack (Bedarfs- und Verbrauchsausweis) 425 Euro. Ein Verbrauchsausweis nachträglich zu einem bereits erstellten Bedarfsausweis kostet 120 Euro. Nichtwohngebäude und Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten: individuelles Angebot innerhalb eines Werktags.
Hinweis: Der Energie BOTschafter ist ein KI-Assistent. KI kann Fehler machen. Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Antworten übernehmen wir keine Gewähr. Die Antworten ersetzen keine verbindliche Energieberatung. Ihre Eingaben werden zur Beantwortung an Google Gemini übermittelt – bitte geben Sie keine sensiblen persönlichen Daten ein. Verbindliche Auskunft: info@chemperion.com oder +49 6196 2021114. Datenschutz
Guten Tag! Ich bin der Energie BOTschafter, ein KI-Assistent. Ich beantworte Ihre Fragen zu Energieausweisen, Preisen und dem Ablauf.
KI-Antworten ohne Gewähr · Hinweis · Datenschutz
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Gern rufen wir Sie auch zurück.