Ratgeber-Blog

Verbrauchsausweis nur noch 24 Monate? Was ab 2027 gilt

Stand: 28.10.2026

Kurz gesagt: Nein, der Verbrauchsausweis gilt nicht nur 24 Monate. Er ist weiterhin zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG). Geändert wird ab 1. Januar 2027 der Zeitraum der Verbrauchsdaten, auf dem er beruht.

Bisher: drei Jahre Verbrauchsdaten

Bis 31.12.2026 sind für den Verbrauchsausweis Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Abs. 4 GModG, Fassung 2026).

Ab 2027: zwei Jahre

Laut Lesefassung des GModG 2027 wird der Endenergieverbrauch nach Energieträgern getrennt jährlich über einen Zeitraum von zwei Jahren erfasst (§ 82 Abs. 1 GModG). Die verwendeten Daten müssen die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GModG).

Weitere Änderungen beim Verbrauchsausweis

  • Verbrauchsausweise gibt es ab 2027 nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
  • Bei dezentraler Warmwasserbereitung ohne bekannten Verbrauch wird laut Lesefassung eine Pauschale von 16 statt bisher 20 kWh pro m² und Jahr angesetzt.
  • Neben dem Endenergieverbrauch werden Gesamtenergieeffizienz und Primärenergieverbrauch angegeben.

Was brauchen wir von Ihnen?

Die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieversorger-Rechnungen der letzten Jahre, Baujahr, Wohnfläche und einige Angaben zur Anlage. Ob für Ihr Haus ein Verbrauchsausweis zulässig ist, prüfen wir vor dem Auftrag.

Verbrauchsausweis bestellen · Bedarf oder Verbrauch?

Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Zitate beziehen sich auf die nichtamtlichen Lesefassungen des Bundes (gmodg.bund.de).

Energieausweis bestellen

Verbrauchsausweis ab 185 €, Bedarfsausweis ab 365 € (inkl. MwSt., Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten). In rund 80 % der Fälle reichen Unterlagen und Fotos.

Energieausweis bestellen Bedarf oder Verbrauch? · Main-Taunus-Kreis