Bußgeld ohne Energieausweis: Was droht nach GModG?
Stand: 28.10.2026
Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen Energieausweis vorlegt oder Pflichtangaben in der Anzeige vergisst, riskiert laut GModG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Verständlich erklärt: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für Eigentümer, Vermieter und Käufer bedeutet.
Hinweis: Unsere Beiträge geben einen allgemeinen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext.
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Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen Energieausweis vorlegt oder Pflichtangaben in der Anzeige vergisst, riskiert laut GModG ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
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Ab 1. Januar 2027 gelten neue Regeln für Energieausweise: digital, neue Pflichtfälle, Verbrauchsausweis nur noch für Wohngebäude. Der Überblick für Eigentümer und Vermieter.
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