Kurz gesagt: Fehlt der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Laut § 108 GModG kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – wenn vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt wurde.
Wofür kann ein Bußgeld drohen?
- Energieausweis wird potenziellen Käufern oder Mietern nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt – spätestens bei der Besichtigung (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG).
- Der Ausweis wird nach Vertragsschluss nicht übergeben.
- Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige fehlen (§ 87 GModG).
- Daten für den Ausweis werden falsch bereitgestellt (§ 83 GModG).
- Ein Energieausweis wird von einer nicht berechtigten Person ausgestellt (§ 88 GModG).
Wie hoch ist das Bußgeld?
Für diese Verstöße nennt § 108 Abs. 2 GModG eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Das ist eine Obergrenze; die tatsächliche Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest.
Wer ist verantwortlich?
Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber – und, wenn beauftragt, der Immobilienmakler. Ab 2027 gilt die Pflicht auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags.
So vermeiden Sie Ärger
- Ausweis rechtzeitig vor der ersten Anzeige bestellen.
- Gültigkeit prüfen (10 Jahre).
- Pflichtangaben aus dem Ausweis in die Anzeige übernehmen.
Energieausweis bestellen · Was ändert sich 2027?
Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Zitate beziehen sich auf die nichtamtlichen Lesefassungen des Bundes (gmodg.bund.de).
Energieausweis bestellen
Verbrauchsausweis ab 185 €, Bedarfsausweis ab 365 € (inkl. MwSt., Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten). In rund 80 % der Fälle reichen Unterlagen und Fotos.
Energieausweis bestellen Bedarf oder Verbrauch? · Main-Taunus-Kreis