Kurz gesagt: Zum 1. Januar 2027 tritt Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) in Kraft. Damit ändern sich mehrere Regeln rund um den Energieausweis. Wer 2027 verkaufen oder vermieten will, sollte die Neuerungen kennen.
Die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2027
- Digital und maschinenlesbar: Der Energieausweis ist digital in einem maschinenlesbaren Format auszustellen; auf Wunsch auch auf Papier (§ 79 Abs. 2 GModG).
- Auch bei Verlängerung eines Mietvertrags: Die Pflicht gilt künftig nicht nur bei Verkauf und Neuvermietung, sondern auch, wenn ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert wird (§ 80 Abs. 3 und 5 GModG). Mehr dazu: Energieausweis bei Mietvertragsverlängerung.
- Verbrauchsausweis nur noch für Wohngebäude: Für Nichtwohngebäude ist bei Verkauf und Vermietung ein Energieausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung (Bedarfsausweis) auszustellen (§ 80 Abs. 3 GModG).
- Neuer Zeitraum beim Verbrauchsausweis: Der Verbrauch wird laut Lesefassung über einen Zeitraum von zwei Jahren erfasst (§ 82 GModG). Mehr dazu: Verbrauchsausweis nur noch 24 Monate?
- Kleine Altbauten: Die bisherige Sonderregel, nach der Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 in der Regel einen Bedarfsausweis brauchten, ist in der Fassung 2027 nicht mehr enthalten (§ 80 Abs. 3 GModG). Bis 31.12.2026 gilt sie noch.
- Beratungsgespräch beim Kauf entfällt: Das informatorische Beratungsgespräch für Käufer von Ein- und Zweifamilienhäusern ist in der Fassung 2027 gestrichen (§ 80 Abs. 4 GModG).
- Neue Berechnungsgrundlagen: Neue Primärenergiefaktoren, neue Referenzgebäude und aktualisierte Normen (DIN/TS 18599) – das kann die Werte im Ausweis verändern.
Bleibt mein alter Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt weiterhin zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG). Die Übergangsvorschriften gehen davon aus, dass vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise weiter verwendet werden; für Immobilienanzeigen gelten dann besondere Pflichtangaben (§ 112 Abs. 3 GModG). Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Ausweises.
Was heißt das für Sie?
- Verkauf oder Vermietung geplant? Prüfen Sie, ob ein gültiger Ausweis vorliegt.
- Wohngebäude: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – hier erklärt.
- Im Main-Taunus-Kreis? Infos und lokale Förderung je Stadt.
Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Gesetzestext des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Zitate beziehen sich auf die nichtamtlichen Lesefassungen des Bundes (gmodg.bund.de).
Energieausweis bestellen
Verbrauchsausweis ab 185 €, Bedarfsausweis ab 365 € (inkl. MwSt., Wohngebäude bis 3 Wohneinheiten). In rund 80 % der Fälle reichen Unterlagen und Fotos.
Energieausweis bestellen Bedarf oder Verbrauch? · Main-Taunus-Kreis