Chemperion

Kurz gesagt: Fehlt der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Laut § 108 GModG kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden – wenn vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt wurde.

Wofür kann ein Bußgeld drohen?

Wie hoch ist das Bußgeld?

Für diese Verstöße nennt § 108 Abs. 2 GModG eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Das ist eine Obergrenze; die tatsächliche Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest.

Wer ist verantwortlich?

Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber – und, wenn beauftragt, der Immobilienmakler. Ab 2027 gilt die Pflicht auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags.

So vermeiden Sie Ärger

Energieausweis bestellen · Was ändert sich 2027?

Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)

Kurz gesagt: Bisher war ein Energieausweis vor allem bei Verkauf und Neuvermietung nötig. Ab 1. Januar 2027 nennt das GModG ausdrücklich auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GModG).

Was genau gilt?

Was zählt als Verlängerung?

Das Gesetz definiert den Begriff nicht näher. Ob z. B. ein automatisch weiterlaufender unbefristeter Mietvertrag erfasst ist, ist nach unserem Verständnis eher nicht der Fall – typisch sind befristete Verträge, die aktiv verlängert werden (häufig bei Gewerbe-, Pacht- und Leasingverträgen). Im Zweifel sollten Sie das rechtlich prüfen lassen.

Ausnahmen

Für kleine Gebäude sowie bestimmte Gebäude der Landes- und Bündnisverteidigung gelten die Vorschriften nicht (§ 79 Abs. 4 GModG). Die bisherige Ausnahme für Baudenkmäler ist in der Lesefassung 2027 nicht mehr enthalten.

Unser Tipp

Steht 2027 eine Verlängerung an, prüfen Sie jetzt das Ablaufdatum Ihres Ausweises. Für Nichtwohngebäude ist künftig ein Bedarfsausweis nötig.

Energieausweis bestellen · Bedarf oder Verbrauch? · Main-Taunus-Kreis

Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)

Kurz gesagt: Nein, der Verbrauchsausweis gilt nicht nur 24 Monate. Er ist weiterhin zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG). Geändert wird ab 1. Januar 2027 der Zeitraum der Verbrauchsdaten, auf dem er beruht.

Bisher: drei Jahre Verbrauchsdaten

Bis 31.12.2026 sind für den Verbrauchsausweis Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten zugrunde zu legen. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Abs. 4 GModG, Fassung 2026).

Ab 2027: zwei Jahre

Laut Lesefassung des GModG 2027 wird der Endenergieverbrauch nach Energieträgern getrennt jährlich über einen Zeitraum von zwei Jahren erfasst (§ 82 Abs. 1 GModG). Die verwendeten Daten müssen die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GModG).

Weitere Änderungen beim Verbrauchsausweis

Was brauchen wir von Ihnen?

Die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieversorger-Rechnungen der letzten Jahre, Baujahr, Wohnfläche und einige Angaben zur Anlage. Ob für Ihr Haus ein Verbrauchsausweis zulässig ist, prüfen wir vor dem Auftrag.

Verbrauchsausweis bestellen · Bedarf oder Verbrauch?

Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)

Kurz gesagt: Zum 1. Januar 2027 tritt Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) in Kraft. Damit ändern sich mehrere Regeln rund um den Energieausweis. Wer 2027 verkaufen oder vermieten will, sollte die Neuerungen kennen.

Die wichtigsten Änderungen ab 01.01.2027

Bleibt mein alter Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis gilt weiterhin zehn Jahre (§ 79 Abs. 3 GModG). Die Übergangsvorschriften gehen davon aus, dass vor dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise weiter verwendet werden; für Immobilienanzeigen gelten dann besondere Pflichtangaben (§ 112 Abs. 3 GModG). Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Ausweises.

Was heißt das für Sie?

Energieausweis bestellen

Quellen (abgerufen 28.10.2026): GModG-Infoportal des Bundes · Lesefassung GModG 2027 (gültig ab 01.01.2027, PDF) · Lesefassung GModG 2026 (PDF)